Die THW-Jugend e.V., die Nachwuchsorganisation der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), wurde 1984 in Ahrweiler gegründet. Organisiert sind die rund 15.300 Kinder und Jugendlichen in bundesweit 665 Jugendgruppen.

Ziele und Aufgaben:

Für Jugendliche, die Spaß und Spannung lieben, technisch interessiert sind und dabei noch gute Freunde finden möchten, ist die THW-Jugend genau die richtige Jugendorganisation. Unter dem Motto "Spielend Helfen Lernen" können Mädchen und Jungen im Alter von zehn bis 18 Jahren in der THW-Jugend Mitglied werden.

Die THW-Jugend hat sich zum Ziel gesetzt, die Jugendlichen in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Dabei wird jedoch neben der Ausbildung in diesem Bereich, wie z.B. Stegebau, Transport von Verletzten, Ausleuchten von Einsatzstellen und anderen fachbezogenen Tätigkeiten, die in etwa ein Drittel des Jahresprogrammes ausmachen sollten, großer Wert auf allgemeine Jugendarbeit gelegt.

Das heißt, es werden regelmäßige Spiele-, Film-, Bastel- und Grillabende, Wanderungen, Ausflüge, Radtouren und vieles mehr angeboten. Weiterhin stehen zum Beispiel auch technische Hilfeleistungen, Umweltschutzaktionen in der Gemeinde auf dem Programm. Die Häufigkeit der Veranstaltungen der einzelnen Jugendgruppen ist jedoch sehr verschieden.

Jugendbetreuer:

Betreut werden die Jugendlichen von ausgebildeten Jugendbetreuern des THW, die neben der abgeschlossenen Grundausbildung und einer speziellen Ausbildung für Führungskräfte im THW auch einen Lehrgang für Jugendbetreuer absolviert haben sollen. Daneben werden die Jugendbetreuer auch auf Landesebene bei zum Beispiel AIDS- oder Erlebnispädagogikseminaren im Umgang mit den Jugendlichen geschult.

Übertritt ins THW:

Ab dem 17. Lebensjahr haben alle Junghelferinnen und Junghelfer die Möglichkeit in die Technischen Züge des THW übernommen zu werden und dann nach erfolgter Grundausbildung auch auf Einsätze zu fahren, auf die man als Junghelfer verzichten muß. Bei einer Verpflichtung dem THW gegenüber auf mindestens sechs Jahre, muß der Helfer den Grundwehrdienst nicht mehr ableisten.